Mittwoch, 3. Juni 2015

Kunden müssen Kassenbon aufheben sonst machen sie sich strafbar

Egal was und wo sie einkaufen, in Zukunft muss jeder Kunde den Kassenbon aufheben, sonst macht man sich strafbar und bekommt eine empfindliche Strafe der Finanz.
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Steuerfahnder könnte vor Tür warten
Die in der Steuerreform verankerte Registrierkassenpflicht hat nicht nur Auswirkungen auf Firmen und Geschäfte, auch die Kunden müssen sich dadurch auf Veränderungen einstellen. Der Kassenbeleg muss künftig immer – auch bei kleinen Einkäufen wie etwa einem schnellen Kaffee oder einer Wurstsemmel – aufbewahrt werden, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Dienstag.
Nach dem neuen System kann vor der Geschäftstür ein Steuerfahnder stehen und den Beleg verlangen. Damit soll das neue System der Registrierkassen wasserdicht gemacht werden. Denn zur Belegerteilungspflicht für Unternehmen kommt die Belegannahmepflicht für Konsumenten. Das Ganze erinnert an „italienische Verhältnisse“, wobei Sanktionen wie anfänglich in Italien nicht vorgesehen sind.
Auch in Italien sind die Geldstrafen für den Käufer seit mehr als zehn Jahren abgeschafft. Die Regierung setzte dort auf ein erzieherischen Effekt, denn kaum jemand will wohl mit einem Finanzbeamten zurück ins Geschäft oder Lokal gehen, um dort zu klären, ob steuerlich alles seine Richtigkeit hat – mehr dazu
Der Fahrplan zur Steuerreform
Präsentiert wird das Gesamtpaket der Steuerreform aller Voraussicht nach schon am Dienstag im Ministerrat. Die Gesetzestexte sollen im Anschluss veröffentlicht werden und in Begutachtung gehen. Ihren Zeitplan will die Regierung jedenfalls einhalten, betonten SPÖ und ÖVP am Montag erneut. Vorgesehen ist, am 16. Juni eine Regierungsvorlage zu verabschieden (Ministerratsbeschluss), die im Juli vom Nationalrat beschlossen werden kann.
Einigung auf letzte Details
Am Montag wurde bekannt, dass sich die Regierungsparteien in noch strittigen Punkten der Steuerreform geeinigt haben. Bei der Erhöhung der Grunderwerbssteuer kommt die von der ÖVP gewünschte Deckelung bei unentgeltlichen Betriebsübergaben mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent. Im Gegenzug konnte die SPÖ ein Teilvorziehen der Negativsteueranhebung auf 2015 durchsetzen, wie die ZIB aus Verhandlerkreisen erfuhr.
Ich kenne bzw habe schon oft beobachtet wie Menschen den Kassabon liegen lassen, weil wieso soll man ihm mitnehmen? Nun droht den einfachen Konsumenten Strafe in großer Höhe, Überwachung der Finanz wegen einer Wurstsemmel. Weit haben wir es gebracht.
Info: ORF

Update

“Stell dir vor es steht ein fremder Mann vor dem Geschäft und verlangt den Kassa Zettel und schaut was du eingekauft hast? Nonstop Nonsens, hieß eine Sendung mit Dieter Hallervorden. Diese Sendung hat die Wirklichkeit längst eingeholt.

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